Arztbriefe
Zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung können Bescheinigungen oder Arztbriefe nur dann abgerechnet werden, wenn sie auf definierten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des
Medizinischen Dienstes erstellt werden.
Alle anderen Anfragen sind nach
der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ(Briefkosten: 17,43€) privat zu liquidieren und müssen vom Patienten oder von der anfordernden Stelle
getragen werden– ggfs. zuzüglich der anfallenden Portokosten.