Arztbriefe

 

Zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung können Bescheinigungen oder Arztbriefe nur dann abgerechnet werden, wenn sie auf definierten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt werden.

Alle anderen Anfragen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ(Briefkosten: 17,43€) privat zu liquidieren und müssen vom Patienten oder von der anfordernden Stelle getragen werden– ggfs. zuzüglich der anfallenden Portokosten.